Arztbesuche während der Arbeitszeit – Das solltest du 2024 beachten

von | Arbeitsleben, Arbeitsrecht

Arztbesuche während der Arbeitszeit - Arbeitnehmer ist beim Arzt
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Arztbesuche während der Arbeitszeit sind für viele Arbeitnehmer ein unvermeidbares Thema. Egal ob es sich um einen ungeplanten Arztbesuch oder einen geplanten Termin handelt, oft stellt sich die Frage, ob man dafür freigestellt wird und wie es in dieser Zeit mit der Bezahlung aussieht. Das Thema ist nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber relevant, da es sowohl arbeitsrechtliche als auch versicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen gibt. In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit dem Thema Arztbesuche während der Arbeitszeit auseinandersetzen und Ihnen nützliche Tipps zur Organisation Ihrer Termine geben.

Der Arztbesuch während der Arbeitszeit

Arztbesuche während der Arbeitszeit kann für Arbeitnehmer oft unvermeidbar sein, sei es für Vorsorgeuntersuchungen oder bei akuten Erkrankungen. Doch wie sieht es eigentlich arbeitsrechtlich aus?

Im Allgemeinen gilt: Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist, hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und kann somit während der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Allerdings muss er den Arbeitgeber hierüber unverzüglich informieren und ihm gegebenenfalls auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Wenn es sich hingegen um planbare Termine wie Vorsorgeuntersuchungen oder Zahnarztbesuche handelt, sollte der Arbeitnehmer diese außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen. Jedoch gibt es keine gesetzliche Regelung dazu, und es ist möglich, dass tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Vereinbarungen eine andere Regelung vorsehen.

Arbeitsrecht: Das sagt §616 im BGB zu Arztbesuche während der Arbeitszeit

Wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit einen Arztbesuch wahrnehmen möchte, stellt sich oft die Frage, ob er dafür bezahlt freigestellt wird oder nicht. Hier greift das Arbeitsrecht und konkret der §616 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dieser besagt, dass der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen muss, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit aus persönlichen Gründen vorübergehend nicht leisten kann. Wenn also ein akuter medizinischer Notfall eintritt, beispielsweise starke Zahnschmerzen oder Bauchschmerzen, muss der Arbeitnehmer umgehend behandelt werden und kann dafür bezahlt freigestellt werden. Auch Termine, die nur während der Arbeitszeit möglich sind, wie beispielsweise eine Untersuchung auf nüchternen Magen, rechtfertigen einen Arztbesuch während der Arbeitszeit.

Allerdings gibt es auch Einschränkungen. Der Arzttermin muss grundsätzlich in die Sprechstundenzeit des Arztes fallen, und der Arbeitnehmer muss sich um eine möglichst kurze Abwesenheit bemühen. Es darf sich dabei also nur um eine “verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit” handeln. Wird der Arztbesuch jedoch nicht aus persönlichen Gründen, sondern beispielsweise zur Vorsorge oder für eine Routineuntersuchung, wahrgenommen, so hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung während der Arbeitszeit.

Es ist zu beachten, dass die Regelungen des §616 BGB nicht im Gesetz festgelegt sind und daher durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge präzisiert werden können. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abzusprechen, ob und unter welchen Bedingungen ein Arztbesuch während der Arbeitszeit möglich ist.

Gilt ein Arztbesuch als Arbeitszeit?

Gehören Arztbesuche zu der Arbeitszeit - Frau schaut auf Uhr während der Arbeitszeit

Es stellt sich die Frage, ob Arztbesuche während der Arbeitszeit als Arbeitszeit gilt. Grundsätzlich ist jeder Arztbesuch erst einmal eine private Angelegenheit und somit keine Arbeitszeit. Es besteht daher keine Pflicht für den Arbeitgeber, die Zeit für den Arztbesuch zu bezahlen. In der Regel müssen Arbeitnehmer für solche Fälle Urlaub oder Überstunden nehmen oder sich unbezahlten Freistellen lassen. Wenn jedoch ein akuter Notfall vorliegt oder der Arbeitnehmer sich nur für eine kurze Zeit vom Arbeitsplatz entfernen muss, um einen Arzttermin wahrzunehmen, kann die Lohnfortzahlung greifen. Es ist daher empfehlenswert, sich vorab im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung über die Regelungen für Arztbesuche während der Arbeitszeit zu informieren.

Ausnahmen von der Regelung

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Regel, dass Arztbesuche während der Arbeitszeit nicht als Arbeitszeit gilt. So sind schwangere Mitarbeiterinnen gemäß dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) während der Arbeitszeit für den Besuch einer Vorsorgeuntersuchung bezahlt freizustellen. Der Schutz von Mutter und Kind hat hierbei Vorrang vor dem Anspruch des Arbeitgebers, die Arbeitnehmerin auf der Arbeit zu haben. Auch die erste gesetzlich vorgeschriebene Nachuntersuchung von jugendlichen Arbeitnehmern gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) muss während der Arbeitszeit stattfinden. In allen anderen Fällen gilt jedoch, dass ein Arztbesuch während der Arbeitszeit als unbezahlte Freistellung gilt.

Erzeugt ein Arzttermin direkt Minusstunden?

Arztbesuche während der Arbeitszeit können schnell zu einer Grauzone werden, wenn es um Minusstunden geht. Nach § 616 BGB solltest du eigentlich Anspruch auf bezahlte Freistellung haben. Doch hier gibt es häufig Ausnahmen, die durch Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge geregelt werden. Wenn es beispielsweise um Impfungen geht, sollte eine Freistellung erfolgen. Ob diese allerdings bezahlt sein muss, ist nicht eindeutig geregelt.

Das Gleiche gilt auch für die aktuellen Corona-Impfungen. In der Regel ist es schwieriger, eine bezahlte Freistellung zu erhalten, wenn du Teilzeit arbeitest. Denn in diesem Fall hast du weniger Arbeitszeit zur Verfügung und es ist schwieriger, einen passenden Arzttermin außerhalb der Arbeitszeiten zu finden. Es lohnt sich also, im Vorfeld zu klären, welche Regelungen im eigenen Arbeitsvertrag oder durch den Arbeitgeber bestehen und welche Möglichkeiten zur Freistellung es gibt.

Besondere Situationen bei Arztbesuche während der Arbeitszeit

Wenn es um Arztbesuche während der Arbeitszeit geht, gibt es einige Ausnahmen, bei denen der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung hat. In bestimmten Situationen kann es jedoch schwierig sein, diese Ausnahmen zu beanspruchen, insbesondere wenn es sich um akute Erkrankungen oder Notfälle handelt. Auch in der Probezeit oder in befristeten Arbeitsverhältnissen kann die Situation komplizierter werden. In diesem Abschnitt werden wir uns diese besonderen Fälle genauer ansehen und herausfinden, was Arbeitnehmer in diesen Situationen tun können.

Arztbesuche bei akuten Erkrankungen oder Notfällen

Bei akuten Erkrankungen oder Notfällen hat der Arbeitnehmer das Recht, von der Arbeit freigestellt zu werden, um den Arztbesuch zu absolvieren. Eine vorherige Absprache mit dem Arbeitgeber ist in diesem Fall oft nicht möglich, da die Situation unvorhergesehen ist. Der Arbeitnehmer sollte jedoch unverzüglich seinen Arbeitgeber informieren und gegebenenfalls eine ärztliche Bescheinigung über den Besuch vorlegen.

Arztbesuche bei chronischen Erkrankungen

Arbeitnehmer mit chronischen Erkrankungen müssen regelmäßig den Arzt aufsuchen, um ihre Gesundheit zu überwachen und die Therapie zu optimieren. Für diese Arztbesuche sollte der Arbeitnehmer frühzeitig einen Termin außerhalb der Arbeitszeit vereinbaren und gegebenenfalls eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, um eine Freistellung zu beantragen.

Arztbesuche während der Probezeit oder in befristeten Arbeitsverhältnissen

Auch Arbeitnehmer in der Probezeit oder in befristeten Arbeitsverhältnissen haben das Recht, bei akuten Erkrankungen oder Notfällen den Arzt aufzusuchen und von der Arbeit freigestellt zu werden. Bei Arztbesuchen aufgrund chronischer Erkrankungen ist es jedoch ratsam, dies frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu besprechen und gegebenenfalls eine Lösung zu finden, um die Arbeitszeit nicht unnötig zu beeinträchtigen.

Arztbesuche während der Arbeitszeit bei Gleitzeitregelungen

Unternehmen mit Gleitzeitregelungen bieten ihren Arbeitnehmern eine gewisse Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeiten. Allerdings bedeutet dies nicht, dass die Arbeitnehmer Arztbesuche während der Arbeitszeit planen dürfen. In der Regel gilt auch hier, dass Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeiten stattfinden sollten. Nur im Akutfall ist eine bezahlte Freistellung möglich. Wenn ein Arzttermin jedoch während der Arbeitszeit notwendig ist, kann der Arbeitgeber eine Bescheinigung des Arztes verlangen. In jedem Fall ist es ratsam, im Vorfeld mit dem Arbeitgeber zu sprechen und gemeinsam eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Arztbesuche während der Arbeitszeit für Minijobber

Auch für Minijobber gelten im Arbeitsrecht dieselben Regelungen wie für alle anderen Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber im Akutfall den Minijobber für den Arztbesuch bezahlt freistellen muss. Anders sieht es jedoch bei planbaren Arztbesuchen aus, hier hat der Minijobber zeitlich einen größeren Spielraum und sollte die Termine außerhalb der Arbeitszeit legen. Im Zweifelsfall sollte man sich jedoch immer an den Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge halten.

Arztbesuche während der Arbeitszeit im Homeoffice

Arztbesuche währende der Arbeitszeit im Homeoffice - Frau im Homeoffice

Arztbesuche während der Arbeitszeit im Homeoffice können sich etwas komplizierter gestalten. Auch hier gilt grundsätzlich, dass Beschäftigte bemüht sein sollten, den Arzttermin außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Ist das jedoch nicht möglich, muss die Notwendigkeit der Untersuchung oder Behandlung vom Arzt bescheinigt werden. Es empfiehlt sich, sich diese Bescheinigung schriftlich geben zu lassen und den Vorgesetzten darüber zu informieren, bevor der Termin wahrgenommen wird. Denn auch im Homeoffice besteht das Risiko, bei einem Arzttermin während der Arbeitszeit eine Pflichtverletzung zu begehen, was im schlimmsten Fall eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen kann. Eine frühzeitige Absprache mit dem Arbeitgeber kann hier Konflikte vermeiden.

Wie wird mit einem Arztbesuch für das Kind umgegangen?

Arztbesuch während der Arbeitszeit mit Kind - Frau mit Kind im Homeoffice

Auch für den Arztbesuch des Kindes gelten bestimmte Regelungen. Wenn das Kind jünger als 12 Jahre ist und akut erkrankt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung und sogar auf Krankengeld. Manche Arbeitgeber gewähren auch zusätzlichen Urlaub für ein krankes Kind. Bei geplanten Arztbesuchen sollte der Arbeitnehmer versuchen, den Termin außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Ist dies nicht möglich, sollte eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Begleitung vorgelegt werden. Dies gilt auch, wenn Beschäftigte andere Angehörige begleiten müssen, zum Beispiel den erkrankten Schwiegervater. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber rechtzeitig informiert wird und gegebenenfalls eine alternative Arbeitsregelung gefunden wird, um den Arztbesuch zu ermöglichen.

Muss ein Nachweis über den Arztbesuch erfolgen?

Für viele Arbeitnehmer stellt sich die Frage, ob sie ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über den Arztbesuch vorlegen müssen. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber hat das Recht, eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen, wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zum Arzt geht und dabei bezahlte Freistellung in Anspruch nimmt. In der Regel reicht eine einfache Bescheinigung über die Untersuchung oder Behandlung aus. In manchen Fällen kann es jedoch erforderlich sein, dass der Arbeitgeber detailliertere Informationen benötigt, zum Beispiel wenn es um eine längere Krankheit geht oder eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Hierbei ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber ausreichend Auskunft zu geben und gegebenenfalls weitere Nachweise vorzulegen.

Arztbesuch während der Arbeitszeit im Überblick

Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass Arbeitnehmer grundsätzlich während der Arbeitszeit zum Arzt gehen dürfen, ohne vorherige Absprache mit dem Arbeitgeber. Ebenso falsch ist die Annahme, dass eine Freistellung von der Arbeit keinen Einfluss auf die Entgeltzahlung hat, da gemäß § 614 BGB die Vergütung an die erbrachte Leistung geknüpft ist. Anders ausgedrückt bedeutet das: Ohne Arbeit gibt es auch kein Geld.

Arzttermine sind somit prinzipiell Privatsache, doch es gibt einige Ausnahmen:

  • akute Erkrankungen
  • unflexible Terminvergabe der Arztpraxis
  • Untersuchungen an allgemein festen Terminen
  • definitiv kein anderer Termin frei
  • Vorsorgeuntersuchungen während Schwangerschaft und Mutterschaft
  • die erste Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

In jeder der oben genannten Situationen ist der Arbeitnehmer berechtigt, eine bezahlte Freistellung zu beanspruchen. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren. Wenn der Arbeitgeber die Gründe für den Arztbesuch nachvollziehen kann, wird er in der Regel auch außerhalb der Gleitzeit oder für Mitarbeiter in Teilzeit Ausnahmen ermöglichen.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich meinen Arbeitgeber über einen geplanten Arztbesuch informieren?

Ja, es ist ratsam, den Arbeitgeber frühzeitig über einen geplanten Arztbesuch zu informieren, um mögliche Arbeitsausfälle und Fehlzeiten so gering wie möglich zu halten. In manchen Fällen ist es sogar erforderlich, den Arbeitgeber vorher um Erlaubnis zu fragen.

Habe ich Anspruch auf bezahlte Freistellung für Arztbesuche während der Arbeitszeit?

In bestimmten Fällen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung für Arztbesuche während der Arbeitszeit. Dies gilt zum Beispiel für akute Erkrankungen oder Untersuchungen zu allgemein festgelegten Terminen. Es empfiehlt sich jedoch, die genauen Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag nachzulesen.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung des Arbeitgebers zum Arzt gehe?

Es empfiehlt sich, den Arbeitgeber rechtzeitig über einen geplanten Arztbesuch zu informieren und um Erlaubnis zu fragen. Ein Arztbesuch ohne Erlaubnis des Arbeitgebers kann Konsequenzen haben, z. B. unbezahlten Urlaub oder eine Abmahnung.

Kann ich während der Probezeit oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis für Arztbesuche bezahlt freigestellt werden?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch während der Probezeit oder in befristeten Arbeitsverhältnissen Anspruch auf bezahlte Freistellung für Arztbesuche, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist.

Kann ich während der Arbeitszeit auch nicht-ärztliche Termine wahrnehmen, z.B. beim Physiotherapeuten oder bei der Krankengymnastik?

Die Regelungen zur bezahlten Freistellung während der Arbeitszeit für nicht-ärztliche Termine wie z.B. Physiotherapie oder Krankengymnastik können je nach Arbeits- oder Tarifvertrag variieren. Es empfiehlt sich, die genauen Regelungen vorab zu klären.

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