Personalarbeit spielt sich selten im luftleeren Raum ab. Wer eine Kündigung vorbereitet, einen Aufhebungsvertrag verhandelt oder eine Umstrukturierung begleitet, bewegt sich automatisch im Spannungsfeld zwischen Geschäftsführung, Belegschaft und Betriebsrat – mit unterschiedlichen Interessen, aber einem gemeinsamen rechtlichen Rahmen. Kaum ein Rechtsgebiet berührt den HR-Alltag so direkt wie das Arbeitsrecht. Entsprechend hoch ist der Bedarf an verlässlicher juristischer Unterstützung – sei es im Tagesgeschäft oder in Konfliktsituationen. Wie spezialisierte Begleitung in diesem Umfeld aussehen kann, zeigt die Kanzlei Stephanie Unger in Rosenheim: Geführt von einer Fachanwältin für Arbeitsrecht, berät sie Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte gleichermaßen und setzt auf außergerichtliche Konfliktlösung – ein Ansatz, der für HR-Teams besonders interessant ist.
Warum arbeitsrechtliche Beratung für HR-Teams relevant ist
Arbeitsrechtliche Fragen kündigen sich im Personalbereich selten vorher an. Eine Abmahnung soll rechtssicher formuliert werden, ein Arbeitsvertrag braucht eine neue Klausel, eine Kündigung muss vorbereitet werden – und bei betrieblichen Veränderungen kommen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinzu. Die Fehlerquellen sind vielfältig: Eine formfehlerhafte Kündigung kann vor Gericht scheitern, ein unklar formulierter Aufhebungsvertrag kann neue Streitigkeiten erzeugen. Schon die Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz im konkreten Fall gilt oder welche Frist für eine Kündigungsschutzklage läuft, kann bei falscher Einschätzung teuer werden.
Externe arbeitsrechtliche Beratung wird für Sie als HR-Verantwortliche meist dann relevant, wenn Entscheidungen weitreichende Folgen haben: bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Umstrukturierungen oder im Umgang mit dem Betriebsrat. Sinnvoll ist dabei eine Beratung, die alle Seiten kennt – und genau nach diesem Ansatz arbeitet die Kanzlei Stephanie Unger: Wer einen Anwalt für Arbeitsrecht in Rosenheim sucht, findet hier eine Fachanwältin, die Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte gleichermaßen vertritt und rechtliche Fragestellungen mit Blick auf die Interessen aller Beteiligten bewertet. Für Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung ist eine solche externe Spezialisierung oft die praktikabelste Form, arbeitsrechtliche Risiken einzuordnen, bevor sie entstehen.
Die Kanzlei Stephanie Unger in Rosenheim – Ausrichtung und Rechtsgebiete
Die Kanzlei hat ihren Sitz am Max-Josefs-Platz 8a in der Rosenheimer Innenstadt. Geführt wird sie von Rechtsanwältin Stephanie Unger, die den Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht trägt. Hinter dieser Bezeichnung steht ein geregeltes Verfahren: Fachanwältinnen und Fachanwälte müssen vertiefte theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung nachweisen – über eine Zusatzausbildung, eine vorgeschriebene Zahl bearbeiteter Fälle und regelmäßige Fortbildungen. Für Mandanten ist der Titel damit ein belastbarer Orientierungspunkt bei der Auswahl juristischer Beratung.
Die Haupttätigkeitsfelder der Kanzlei liegen im Arbeitsrecht, ergänzt durch Wirtschaftsrecht, Zivilrecht, Erbrecht und Vorsorgerecht. Bei Fragen außerhalb der eigenen Schwerpunkte greift die Kanzlei auf ein Netzwerk spezialisierter Berufsträger zurück. Den direkten Kontakt zu ihren Mandanten hält sie über aktuelle technische Mittel schnell und unbürokratisch; erreichbar ist sie telefonisch unter 08031 32303 sowie über ein Kontaktformular auf ihrer Website. Ihren Arbeitsansatz beschreibt Stephanie Unger als juristisch und menschlich engagierte Begleitung – ein Anspruch, der zur Beratung aus mehreren Perspektiven im Arbeitsrecht passt.
Beratung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte
Das Kernstück der Kanzleiarbeit ist die Beratung aus drei Richtungen. Diese Aufstellung ist für Sie als HR-Verantwortliche relevant, weil Sie im Arbeitsalltag selbst zwischen diesen Gruppen vermitteln. Die Leistungsfelder im Überblick:
- Für Arbeitgeber: Gestaltung und Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen, Erstellung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen, Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen, Organisation von Umstrukturierungen, Betriebsänderungen und Betriebsübergängen, Themen wie Outsourcing, Altersteilzeit, Sozialplan und Interessenausgleich sowie Schulungen von Führungskräften im Arbeitsrecht.
- Für Arbeitnehmer: Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen, Beratung zu und Verhandlung von Aufhebungsverträgen, Begleitung bei Fragen des Kündigungsschutzes sowie Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
- Für Betriebsräte: Beratung zu Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten, rechtliche Prüfung geplanter Kündigungen, Begleitung bei kollektiven Maßnahmen wie Outsourcing, Teilzeitmodellen oder Sozialplänen sowie Schulungen zu Rechten und Pflichten im kollektiven Arbeitsrecht.
Für HR-Teams ist dabei weniger der Einzelfall interessant als das Arbeitsprinzip dahinter: Wer regelmäßig auf unterschiedlichen Seiten arbeitsrechtlicher Konflikte steht, kennt die typischen Argumente, Fristen und Fallstricke aller Beteiligten. Das kann Einschätzungen realistischer machen – etwa bei der Frage, ob ein Aufhebungsvertrag sinnvoller ist als eine Kündigung oder wie sich eine Betriebsänderung sauber mit dem Betriebsrat abstimmen lässt. Gerade bei Umstrukturierungen entscheiden oft die Mitbestimmungsregeln des Betriebsverfassungsgesetzes darüber, ob ein Vorhaben rechtlich gelingt.
Bei der Auswahl externer Beratung lohnt sich daher ein Blick auf drei Kriterien: die nachgewiesene Spezialisierung, etwa eine Fachanwaltschaft; die Erfahrung auf der eigenen Seite des Konflikts; und die Frage, ob die Kanzlei auch die Gegenperspektive kennt. Wer alle drei Punkte verbindet, kann Szenarien in der Regel schneller und realistischer bewerten – von der ersten Einschätzung bis zur Verhandlungsstrategie. Für Sie bedeutet das: weniger Schleifen in der Vorbereitung, klarere Optionen und eine belastbare Grundlage für Entscheidungen gegenüber der Geschäftsführung.
Konfliktlösung mit Augenmaß: außergerichtlich vor gerichtlich
Ein ausgewiesener Schwerpunkt der Kanzlei ist die außergerichtliche, mediative Konfliktlösung. Dahinter steht eine für Unternehmen pragmatische Logik: Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen kosten Zeit und Geld, und sie belasten das Arbeitsklima. Eine einvernehmliche Lösung – etwa ein sauber verhandelter Aufhebungsvertrag – ist in vielen Fällen wirtschaftlich sinnvoller als ein langwieriger Rechtsstreit. Auch für das Betriebsklima hat das Gewicht: Wer sich außergerichtlich einigt, muss danach häufig weiter zusammenarbeiten. Gerade in kleineren Betrieben, in denen die persönliche Nähe groß ist, wiegt dieser Aspekt besonders schwer.
Kommt es dennoch zum Prozess, führt die Kanzlei gerichtliche Auseinandersetzungen nach eigenen Angaben mit Augenmaß und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte. Zum Leistungsspektrum zählen außerdem die außergerichtliche anwaltliche Beratung, die Gestaltung von Verträgen und das Forderungsmanagement. Für HR-Verantwortliche ist dieser Ansatz besonders dort relevant, wo ein Konflikt gelöst werden muss, das Verhältnis im Betrieb aber tragfähig bleiben soll – etwa bei Streitigkeiten mit langjährigen Mitarbeitenden oder bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat.
Vorsorgerecht und weitere Schwerpunkte
Neben dem Arbeitsrecht hat die Kanzlei ein zweites Standbein, das auf dem Anwaltsmarkt eher selten im Zentrum steht: das Vorsorgerecht. Stephanie Unger positioniert sich hier als „VorsorgeAnwalt“ und übernimmt die anwaltliche Bevollmächtigung zu Vorsorgezwecken – sie vertritt rechtlich Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Dazu gehören die Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Fragen des Betreuungsrechts.
Ergänzt wird das Angebot durch das Erbrecht, von Erbverträgen über Berliner Testamente bis zu Behindertentestamenten. Für die tägliche HR-Arbeit ist dieses Feld allenfalls am Rand relevant – etwa wenn Mitarbeitende in schwierigen Lebenssituationen Unterstützung suchen. Es rundet aber das Bild einer Kanzlei ab, die Mandanten über lange Zeiträume und durch unterschiedliche Lebensphasen begleitet.
Arbeitsrecht bleibt für HR-Teams ein Dauerthema – und die Anforderungen steigen, je komplexer Arbeitsverhältnisse und betriebliche Veränderungen werden. Wer arbeitsrechtliche Entscheidungen vorbereitet, tut daher gut daran, Beratungsangebote zu prüfen, die mehrere Perspektiven abdecken und auf einvernehmliche Lösungen setzen. Das Porträt der Kanzlei Stephanie Unger zeigt, wie sich spezialisierte Arbeitsrechtsberatung heute aufstellen kann: mit nachgewiesener Fachkompetenz, dem Blick auf alle Beteiligten und dem Vorrang einvernehmlicher Lösungen vor dem Rechtsstreit. Für Personalarbeit, die täglich zwischen diesen Polen vermittelt, ist das ein belastbares Modell.









0 Kommentare