Der Schutz für Nichtraucher war lange Zeit einfach umzusetzen: Wer zum Tabak griff, ging vor die Tür. Mit dem stetigen Aufstieg der E-Zigaretten stehen Personalabteilungen nun vor einer veränderten Situation. Weil Vapes weder Asche hinterlassen noch nach kaltem Rauch riechen, entsteht in vielen Teams der Irrglaube, das Dampfen sei am Schreibtisch erlaubt. Das führt im Büroalltag unweigerlich zu Reibungen, wenn keine klaren Vorgaben existieren. Personaler müssen frühzeitig reagieren, um rechtliche Unsicherheiten abzubauen und das Miteinander im Team zu harmonisieren.
Rauchen vs. Dampfen: Wo liegt der rechtliche Unterschied im Büro?
Rechtlich greift beim Nichtraucherschutz in erster Linie Paragraph 5 der Arbeitsstättenverordnung. Dieser Text verpflichtet den Arbeitgeber, die nicht rauchenden Beschäftigten vor den Gefahren durch Tabakrauch zu bewahren. Da bei elektrischen Varianten keine Verbrennung stattfindet, argumentieren Konsumenten oft, die Regelung gelte für sie nicht. Wenn Mitarbeiter in ihren kurzen Pausen verschiedene Elfiq Liquid Sorten ausprobieren, zieht der süßliche Duft jedoch rasch durch den gesamten Raum. Gerichtsurteile zeichnen ein klares Bild: Du hast im Rahmen des Direktionsrechts und der Pflicht zur Fürsorge die volle Handhabe, den Konsum von Vapes in den Betriebsräumen exakt so zu behandeln wie den Konsum von Tabak. Das allgemeine Hausrecht reicht völlig aus, um das Dampfen am Platz zu unterbinden.
Die Pflicht zur Fürsorge für das gesamte Team
Als Arbeitgeber hast Du die Pflicht, die Belegschaft zu schützen und ein ungestörtes Umfeld für die Arbeit zu garantieren. Die Gerüche der verwendeten Flüssigkeiten reichen von Apfel bis hin zu Zuckerwatte. Was für den Konsumenten angenehm riecht, empfinden Tischnachbarn oft als Belästigung. Ein gutes Betriebsklima basiert auf Rücksichtnahme. Wenn sich andere Personen gestört fühlen, musst Du eingreifen. Die gesetzlichen Richtlinien verlangen, dass die Atemluft in geschlossenen Räumen eine hohe Qualität aufweist. Ein passiver Konsum von Aerosolen kann bei empfindlichen Personen zu Reizungen der Atemwege führen. Der Schutz der Mehrheit steht über dem Wunsch einer Einzelperson.
Der Weg zur klaren Vereinbarung im Betrieb
Um Konflikte zwischen Dampfern und Nichtrauchern zu vermeiden, braucht das Unternehmen transparente Vorgaben. Ein stillschweigendes Verbot führt meist nur zu Diskussionen. Gehe proaktiv vor und passe die Hausordnung an. Setze Dich mit dem Betriebsrat an einen Tisch. Gemeinsam könnt Ihr festlegen, dass das Rauchverbot im Gebäude ausdrücklich den Gebrauch von E-Zigaretten und Vapes einschließt. Sobald dieser Zusatz in einer formellen Vereinbarung für den Betrieb verankert ist, gibt es keinen Spielraum mehr für juristische Grauzonen. Kommuniziere diese Neuerung offen über das Intranet oder eine Rundmail. Erkläre den Hintergrund sachlich und weise Bereiche im Freien aus, in denen das Dampfen gestattet bleibt.
Einzelbüros, offene Raumkonzepte und Homeoffice
In einem offenen Raum für viele Kollegen ist das Dampfen wegen der direkten Nähe nahezu immer ein Tabu. Anders verhält es sich, wenn ein Mitarbeiter ein eigenes Büro besitzt. Darf er bei geschlossener Tür dampfen? Auch hier greift das Hausrecht. Untersagt der Arbeitgeber das Dampfen auf dem Firmengelände, gilt dies ebenso für den Raum mit nur einem Arbeitsplatz. Spätestens wenn das Personal für die Reinigung eintritt, ist der Dampf wahrnehmbar. Eine einheitliche Linie verhindert Diskussionen. Im Homeoffice endet das Direktionsrecht an der Wohnungstür. Der Mitarbeiter darf zu Hause dampfen. Sobald aber virtuelle Gespräche mit externen Kunden anstehen, greift die Pflicht zur Repräsentation. Pafft ein Mitarbeiter in die Kamera, kannst Du als Personalverantwortlicher ein Veto einlegen.
Arbeitszeit und die Erfassung von Pausen
Wer zum Dampfen vor die Tür geht, unterbricht seine Tätigkeit. Rechtlich betrachtet gehört der Gang nach draußen nicht zur bezahlten Zeit für die Arbeit. Pausen zum Dampfen gelten als Freizeit. In der Praxis handhaben viele Betriebe dies unterschiedlich. Wichtig ist, dass Du alle Mitarbeiter gleich behandelst. Wenn klassische Raucher für ihre Pause ausstempeln müssen, gilt diese Regel auch für Nutzer von E-Zigaretten. Sonderbehandlungen einzelner Gruppen sorgen für Frust. Dokumentiere die Regelung zur Erfassung der Pausen präzise im Handbuch für Mitarbeiter. Ein transparentes System zur Zeiterfassung, bei dem sich Mitarbeiter selbst für Pausen an- und abmelden, nimmt den Führungskräften die Rolle des Kontrolleurs ab. So verhinderst Du das Gefühl bei Nichtrauchern, sie würden mehr arbeiten als ihre Kollegen mit Vape.
Der Umgang mit Verstößen gegen die Hausordnung
Wenn jemand trotz klarer Vorgaben an seinem Schreibtisch dampft, verletzt er seine vertraglichen Pflichten. Als Führungskraft musst Du konsequent handeln. Der erste Schritt sollte ein persönliches Gespräch unter vier Augen sein. Weise den Mitarbeiter auf die bestehenden Regeln hin und erkläre die Gründe. Zeigt die Person keine Einsicht, ist eine formelle Abmahnung der nächste juristische Schritt. Das Schreiben muss den genauen Vorfall zeitlich und räumlich benennen. Zudem muss das Dokument darlegen, dass bei einer erneuten Zuwiderhandlung Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen. Eine Kündigung wegen des unerlaubten Dampfens ist rechtlich nur dann durchsetzbar, wenn vorherige Abmahnungen fruchtlos blieben und das Vertrauensverhältnis gestört ist. Dokumentiere jeden Vorfall sachlich.
Transparenz vom ersten Tag an
Die Kultur einer Firma zeigt sich im Recruiting. Es lohnt sich, die internen Regelungen zum Rauchen und Dampfen frühzeitig beim Onboarding transparent zu machen. Neue Mitglieder im Team wissen vom ersten Tag an, welche Verhaltensweisen toleriert werden. Legt die Personalabteilung dem Arbeitsvertrag direkt die aktuelle Hausordnung bei, gibt es später keine Ausreden. Gleichzeitig bietet sich für Betriebe die Chance, aktive Unterstützung anzubieten. Wer Kurse zur Entwöhnung vom Rauchen oder Dampfen ins Budget für Fortbildungen aufnimmt, sendet ein klares Signal der Wertschätzung. Solche Angebote zur Förderung des Wohlbefindens senken langfristig die Fehlzeiten und verbessern das Klima im Betrieb. Ein Arbeitgeber zeichnet sich dadurch aus, dass er faire Regeln aufstellt und sein Team bei der Einhaltung konsequent begleitet.










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