Für ein Unternehmen sind die Mitarbeiter einer der wichtigsten Bausteine. Erst gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter machen eine Firma nachhaltig erfolgreich.
Umso wichtiger ist der richtige Umgang mit den Mitarbeitern, wenn sich das Unternehmen in einem Verkaufsprozess befindet. Hierbei gibt es einige Punkte zu beachten, auf die wir Sie im Folgenden vorbereiten wollen.
Welche Stolpersteine lauern im Nachfolgeprozess in Verbindung mit den Mitarbeitern?
In der Regel werden die Mitarbeiter zunächst nicht über anstehende Verkaufsabsichten informiert. Im Schnitt nimmt ein Verkaufsprozess ca. neun Monate in Anspruch. Üblicherweise wird das Personal erst ab dem vierten bis fünften Monat offiziell unterrichtet.
Dieses Vorgehen hat vielfältige Gründe:
Zum einen ist es für einen Verkaufsprozess wichtig, dass die zu verkaufende Firma zunächst möglichst anonym bleibt. Die Ansprache potenzieller Käufer bleibt diskret und es werden noch nicht zu viele Informationen über das Unternehmen geteilt. Dies verhindert beispielsweise, dass Mitbewerber von den Plänen erfahren und daraus Vorteile ziehen können. Auch die Verunsicherung von Kunden kann damit umgangen werden, sodass möglichst alle Geschäftsbeziehungen stabil bleiben und ungehindert weiterlaufen.
Nicht zuletzt sollen außerdem die Mitarbeiter nicht verunsichert werden oder um ihre Arbeitsplätze und den Fortbestand der Firma fürchten müssen.
Würden Mitarbeiter also schon zu Anfang und ohne weitere Informationen zu den anstehenden Plänen von der Verkaufsabsicht ihres Geschäftsführers erfahren, bestünde unter anderem die Gefahr, dass sie sich aus einem Sicherheitsbedürfnis heraus auf die Suche nach anderen Arbeitsplätzen machen. Dies liegt allerdings weder in der Absicht des Verkäufers noch in der des Käufers, da gerade das erfahrene Fachpersonal einen hohen Anteil des Unternehmenswerts ausmacht. Vor allem die Mitarbeiter pflegen in der Regel den Kontakt zu den langjährigen Kunden und haben das interne Firmenwissen, mit dem ein Nachfolger weiterhin erfolgreich am Markt bestehen kann.
Darüber hinaus besteht stets die Möglichkeit, dass potenzielle Käufer aus dem Kreis der Lieferanten oder Kunden stammen. Würden sich informierte Mitarbeiter nun eigenständig im Kontakt mit diesen auf die Suche nach der Identität der Kaufinteressenten machen, wären die Anonymität des zu verkaufenden Unternehmens und die damit verbundenen strategischen Vorteile nicht mehr gegeben.
Darüber hinaus sollen auch die potenziellen Käufer aus Datenschutzgründen nicht im Detail darüber informiert sein, welche Personen in der zu verkaufenden Firma arbeiten.
Wie und wann werden die Mitarbeiter in den Nachfolgeprozess eingebunden?
Allerdings sind gerade aufgrund des sensiblen Verkaufsprozesses die Einbindung der Mitarbeiter und die Kommunikation der Absichten zum richtigen Zeitpunkt essenziell.
Einerseits sollen Mitarbeiter durch eine zu frühe Einbindung in die Thematik nicht verunsichert werden. Andererseits hat das Personal erfahrungsgemäß ein untrügliches Gespür dafür, wenn Veränderungen anstehen oder vorbereitet werden. Nimmt beispielsweise der Geschäftsführer vermehrt Auswärtstermine wahr, deren Grund nicht öffentlich wird, können sich schnell per Flurfunk Theorien verbreiten, die ebenfalls nicht förderlich für das Sicherheitsgefühl der Mitarbeiter und das Betriebsklima sind.
Der Zeitpunkt der Kommunikation von Verkaufsplänen sollte also mit Bedacht gewählt werden, um Mitarbeitern eventuelle Ängste zu nehmen und sie auf die anstehenden Veränderungen vorzubereiten.
Beispielsweise sollte betont werden, dass ein Wechsel auch stets eine Chance für eine Firma darstellt, sich neu zu sortieren, auf bestehenden Erfolgen aufzubauen, aber auch sich weiterzuentwickeln.
Was ist beim Unternehmensverkauf bezüglich der Mitarbeiter konkret zu beachten?
In der Regel wünscht sich der bisherige Eigentümer des Unternehmens, dass sich seine Mitarbeiter auch nach der Übergabe in guten Händen befinden. Dabei besteht sogar meist aus Käufersicht eine größere Angst, dass die erfahrenen Mitarbeiter kündigen könnten, und so der Nachfolger nicht mehr auf deren Expertise zurückgreifen kann. Aus diesem Grund werden häufig vertragliche Vorkehrungen getroffen, um das wertvolle Firmenwissen möglichst zu erhalten.
Zunächst müssen Mitarbeiter innerhalb von drei Tagen nach einer Vertragsunterzeichnung über den Verkauf des Unternehmens informiert werden. Hiernach haben die Mitarbeiter eine Frist von 30 Tagen, innerhalb der sie von ihrem Arbeitsvertrag zurücktreten können.
Da das Fachpersonal den Schlüssel zum Erfolg einer jeden Unternehmung darstellt, lässt der Käufer häufig sog. Protection-Klauseln in den Kaufvertrag einbauen. Diese besagen beispielsweise, dass der Vertrag erst rechtswirksam wird, wenn weniger als 10 Prozent der Mitarbeiter nach Information über die Übernahme kündigen.
Ein solches Vorgehen unterstreicht noch einmal den dringenden Wunsch des Käufers, sich auch weiterhin der Arbeitskraft der kompetenten Mitarbeiter zu versichern und so frühere Erfolge des Unternehmens anzuknüpfen.
Fazit
Das Personalthema stellt den sensibelsten Faktor innerhalb einer Nachfolgeregelung dar und sollte daher mit Fingerspitzengefühl angegangen werden. Allerdings gibt es hierfür keine Patentlösung. Jede Unternehmensstruktur ist anders und so sollte stets individuell eingeschätzt werden, welches Vorgehen sowohl für die Größe des Unternehmens als auch für die bestehende Vertrauensbasis zwischen Eigentümer und Mitarbeitern am vielversprechendsten funktioniert.
Bedient sich der verkaufende Unternehmer der Unterstützung eines professionellen Nachfolgeberaters, so ist dieser während des gesamten Prozesses ein wichtiger Ansprechpartner. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung kann er auch Tipps für den Umgang mit dem Personal geben und so dem Verkäufer den Rücken stärken.
Über den Autor
Als Experte für Unternehmensnachfolgen hat Nils Langgärtner die Deutsche Unternehmensverkauf ins Leben gerufen, um Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Gestaltung ihrer individuellen Nachfolge bestmöglich zu unterstützen und unternehmerische Lebenswerke zu sichern. Mehr Informationen zum Thema Unternehmensverkauf und Unternehmensnachfolge sind auf der Webseite der Deutschen Unternehmensverkauf zu finden.
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