Vermögenswirksame Leistungen: So nutzt du das Extra vom Arbeitgeber

von | Gehalt & finanzielle Benefits, Gehalt und Vorsorge

Vermögenswirksame Leistungen
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Bei der nächsten Gehaltsverhandlung denkst du wahrscheinlich zuerst an ein höheres Monatsgehalt. Vielleicht auch an zusätzliche Urlaubstage oder einen Zuschuss zum Deutschlandticket. Eine andere Leistung fällt dagegen leicht unter den Tisch: Geld, das dein Arbeitgeber für deinen Vermögensaufbau bereitstellt.

Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL oder VwL, können ein hilfreicher finanzieller Zusatz sein. Je nach persönlicher Situation kommt eine staatliche Förderung hinzu. Dafür musst du wissen, welchen Anspruch du hast, welcher Vertrag zu dir passt und wie die Einzahlungen organisiert werden.

Stand: 25. Oktober 2026.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldbeträge, die dein Arbeitgeber für dich in eine gesetzlich vorgesehene Anlageform einzahlt. Das Geld landet normalerweise direkt im entsprechenden Vertrag.

Dabei können die Beiträge aus einem zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss bestehen. Auch Teile deines eigenen Gehalts lassen sich vermögenswirksam anlegen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Fünfte Vermögensbildungsgesetz.

Für die Orientierung hilft eine einfache Unterscheidung:

BestandteilWoher kommt das Geld?
ArbeitgeberzuschussDein Unternehmen zahlt einen vereinbarten Betrag zusätzlich zum Gehalt.
Eigener SparanteilDu lässt einen Teil deines Gehalts in den Vertrag überweisen.
ArbeitnehmersparzulageDer Staat fördert bestimmte Anlagen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.

Prüfe diese drei Punkte getrennt. Ein Arbeitgeberzuschuss bedeutet beispielsweise nicht automatisch, dass du auch eine staatliche Zulage bekommst.

Wer hat Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss?

Ein zusätzlicher VL-Zuschuss steht nicht automatisch allen Beschäftigten zu. Ein Anspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Unternehmen können ihn auch freiwillig anbieten.

Die beste erste Anlaufstelle ist deine Personalabteilung oder Entgeltabrechnung. Kläre dort:

  • Gibt es für meine Beschäftigung einen VL-Zuschuss?
  • Wie hoch ist er und ab wann wird er gezahlt?
  • Gelten Besonderheiten für Teilzeit oder Ausbildung?
  • Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Handelt es sich um klassische VL oder um zweckgebundene Altersvorsorgeleistungen?

So vermeidest du, einen Vertrag abzuschließen, bevor du die Bedingungen deines Arbeitgebers kennst.

Sind 40 Euro im Monat der Höchstbetrag?

Nein. Die häufig genannten 40 Euro monatlich sind keine allgemeine gesetzliche Obergrenze für vermögenswirksame Leistungen. Dieser Betrag hat sich bei vielen Arbeitgebern etabliert. Dein tatsächlicher Zuschuss kann darunter oder darüber liegen.

Welche Größenordnung daraus entsteht, zeigt eine einfache Rechnung:

Monatlicher ArbeitgeberzuschussEinzahlungen nach einem JahrEinzahlungen nach sechs Jahren
10 Euro120 Euro720 Euro
20 Euro240 Euro1.440 Euro
30 Euro360 Euro2.160 Euro
40 Euro480 Euro2.880 Euro

Eigene Berechnung bei unverändertem Zuschuss. Erträge, Verluste, Kosten, staatliche Förderung und die Belastung durch Steuern und Sozialabgaben sind nicht berücksichtigt.

Welche Anlageformen kommen infrage?

Für VL gibt es verschiedene Anlagewege. Dazu zählen geeignete Wertpapier- und Fondssparverträge, Bausparverträge, Banksparverträge sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Tilgung einer Immobilienfinanzierung. Bei Fonds gelten gesetzliche Anforderungen; nicht jeder beliebige ETF oder gewöhnliche Sparplan ist geeignet.

Welche Lösung passt, hängt von deinem Sparziel ab.

AnlageformWofür sie infrage kommtWas du prüfen solltest
VL-Fonds- oder ETF-SparplanVermögensaufbau mit Beteiligung am KapitalmarktKursschwankungen, breite Streuung, Depot- und Fondskosten
VL-BanksparplanSparen mit vertraglich geregelter VerzinsungZinssatz, Gebühren, Laufzeit und Zugriffsmöglichkeiten
BausparvertragVorbereitung eines späteren WohnvorhabensAbschlusskosten, Guthaben- und Darlehenszins, passende Bausparsumme
Tilgung eines ImmobilienkreditsVerringerung bestehender ImmobilienschuldenZulässigkeit beim Kreditgeber und Bedingungen für zusätzliche Tilgungen

Ein Fondsvertrag kann höhere Ertragschancen bieten, bringt aber Verlustrisiken mit. Auch nach mehreren Jahren muss sein Wert nicht über den Einzahlungen liegen.

Beim Bausparen sollte das mögliche spätere Darlehen zu deinen Plänen passen. Ein Vertrag wird nicht allein dadurch sinnvoll, dass eine Förderung verfügbar ist. Lass dir deshalb immer erklären, welche Kosten entstehen und welchen Nutzen das Produkt für dein konkretes Ziel hat.

Wie funktioniert die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für bestimmte vermögenswirksame Anlagen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt.

Seit dem Sparjahr 2024 gelten folgende Grenzen:

  • 40.000 Euro bei Einzelveranlagung.
  • 80.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehe- oder Lebenspartnern.

Für die Prüfung werden auch die steuerlichen Kinderfreibeträge berücksichtigt. Ein Bruttogehalt über diesen Beträgen schließt die Förderung deshalb nicht automatisch aus.

Wie hoch ist die Förderung?

Förderfähige AnlageJährlich begünstigte EinzahlungFördersatz
Geeigneter Aktienfonds- oder ETF-SparvertragBis 400 Euro20 Prozent
Bausparen oder begünstigte wohnwirtschaftliche VerwendungBis 470 Euro9 Prozent

Beide Förderbereiche können nebeneinander genutzt werden. Dann sind insgesamt bis zu 870 Euro Einzahlungen jährlich begünstigt.

Beim Fondssparen ergeben sich maximal 80 Euro Zulage jährlich. Beim Bausparen werden aus rechnerisch 42,30 Euro durch die gesetzliche Rundung bis zu 43 Euro. Zusammen sind damit bis zu 123 Euro pro Person und Jahr möglich, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Für klassische VL-Banksparpläne gibt es keine Arbeitnehmersparzulage.

Die Förderung allein sollte deine Anlageentscheidung nicht bestimmen. Zwei Verträge können zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand verursachen. Vergleiche daher den tatsächlichen Vorteil nach Gebühren.

Beispiel: Arbeitgeberzuschuss und eigene Einzahlung kombinieren

Angenommen, dein Arbeitgeber zahlt monatlich 20 Euro VL. Du ergänzt 15 Euro aus deinem Gehalt. Damit fließen monatlich 35 Euro in einen förderfähigen Fondssparvertrag.

BestandteilBetrag pro Jahr
Arbeitgeberzuschuss240 Euro
Eigene Aufstockung180 Euro
Gesamte Einzahlung420 Euro
Davon für die Fondsförderung berücksichtigt400 Euro
Mögliche Arbeitnehmersparzulage80 Euro

Eigene Beispielrechnung bei ganzjähriger Einzahlung und erfüllten Fördervoraussetzungen.

Für dieses Sparjahr würden damit 420 Euro eingezahlt und 80 Euro Zulage festgesetzt. Die Zulage wird üblicherweise erst später ausgezahlt. Kosten und Wertentwicklung des Fonds sind in der Rechnung nicht enthalten.

Die Aufstockung sollte zu deinem Monatsbudget passen. Prüfe zuerst, ob du genügend frei verfügbare Rücklagen für unerwartete Ausgaben hast.

Sind vermögenswirksame Leistungen steuerfrei?

Der zusätzliche Arbeitgeberzuschuss zu klassischen VL ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Deshalb kann dein ausgezahltes Nettogehalt durch die darauf entfallenden Abgaben etwas niedriger ausfallen, obwohl Geld in deinen Sparvertrag fließt.

Die Arbeitnehmersparzulage selbst ist dagegen steuer- und sozialabgabenfrei. Erträge aus der Anlage können steuerpflichtig sein.

Lass dir bei Unsicherheit von der Entgeltabrechnung zeigen, wie der Zuschuss und ein möglicher Eigenanteil auf deiner Abrechnung erscheinen. So kannst du unterscheiden zwischen dem Betrag im Sparvertrag und der Veränderung auf deinem Girokonto.

Wie lange ist das Geld gebunden?

Bei vielen VL-Fondssparplänen wird sechs Jahre eingezahlt. Daran schließt sich eine Ruhephase bis zum Ende der Sperrfrist an. Häufig ist deshalb von einem Zeitraum von sieben Jahren die Rede. Für Bausparverträge gelten andere Abläufe.

Verlasse dich beim Abschluss auf die konkreten Daten deines Vertrags. Lass dir schriftlich nennen:

  • Wann beginnt die Einzahlung?
  • Wann endet die Einzahlungsphase?
  • Ab welchem Datum ist eine Verfügung ohne Fördernachteile möglich?
  • Was passiert bei einer Unterbrechung oder vorzeitigen Kündigung?

Vorzeitig auf das Guthaben zuzugreifen kann die Förderung gefährden. Prüfe die Folgen vor einer Kündigung und frage nach möglichen gesetzlichen Ausnahmen.

So richtest du vermögenswirksame Leistungen ein

1. Bedingungen beim Arbeitgeber klären

Erfrage Zuschusshöhe, Beginn und erforderliche Unterlagen. Lass dir gegebenenfalls die geltende Regelung nennen.

2. Sparziel und Budget festlegen

Überlege, wofür du sparen möchtest, wie lange du das Geld entbehren kannst und ob ein eigener Beitrag infrage kommt.

3. Angebote vergleichen

Achte auf Gesamtkosten, Risiken und Vertragsbindung. Lass ausdrücklich bestätigen, dass das Produkt für VL geeignet ist und gegebenenfalls die Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage erfüllt.

4. Vertragsdaten an die Entgeltabrechnung geben

Nach Abschluss erhältst du normalerweise die Zahlungsinformationen für deinen Arbeitgeber. Auch eigene Aufstockungen werden für die VL-Abwicklung über ihn geleitet.

Kontrolliere anschließend deine Gehaltsabrechnung und den Zahlungseingang beim Anbieter.

5. Staatliche Förderung beantragen

Die Arbeitnehmersparzulage beantragst du in der Regel mit der Einkommensteuererklärung. Die notwendigen Anlagedaten übermittelt der Anbieter elektronisch an das Finanzamt. Die Auszahlung erfolgt normalerweise nach Ablauf der maßgeblichen Bindungsfrist.

Welche Fehler solltest du vermeiden?

Nur auf den Arbeitgeberzuschuss schauen: Ein kleiner Zuschuss kann durch hohe laufende Gebühren deutlich an Wert verlieren. Vergleiche die Kosten in Euro pro Jahr.

Die Förderung als Rendite verstehen: Die 20 Prozent beim förderfähigen Fondssparen beziehen sich auf begünstigte Einzahlungen. Sie sind keine jährliche Verzinsung des gesamten Guthabens.

Das Bruttogehalt mit der Einkommensgrenze vergleichen: Für die Zulage zählt das maßgebliche zu versteuernde Einkommen. Prüfe deine persönliche Situation.

Den Vertrag nach der Einrichtung vergessen: Kontrolliere mindestens jährlich Einzahlungen, Gebühren und Förderantrag. Bei einem Arbeitgeberwechsel solltest du mit der neuen Entgeltabrechnung klären, wie die Zahlungen fortgesetzt werden können.

Was Arbeitgeber und HR daraus mitnehmen können

Vermögenswirksame Leistungen werden als Benefit verständlicher, wenn Beschäftigte wissen, was sie konkret tun müssen. Der Hinweis „Wir bieten VL“ lässt dafür viele Fragen offen.

Eine gute interne Information beantwortet vier Punkte: Wer bekommt den Zuschuss, wie hoch ist er, welche Unterlagen werden benötigt und wer hilft bei der Einrichtung?

Sinnvoll ist außerdem, das Thema beim Einstieg neuer Mitarbeitender anzusprechen. Ein kurzer Hinweis im Onboarding und eine verständliche Anleitung im Intranet können den Zugang erleichtern.

Dein erster Schritt: Anspruch prüfen

Bevor du einen Anbieter auswählst, kläre deinen möglichen Zuschuss. Danach kannst du Angebote anhand deines Sparziels, der Kosten und der Fördermöglichkeiten vergleichen.

Eine kurze Anfrage an HR reicht für den Einstieg: Bitte um Auskunft zur Höhe der vermögenswirksamen Leistungen, zum Zahlungsbeginn und zu den benötigten Unterlagen. Damit hast du die Grundlage, um aus einem oft übersehenen Benefit einen regelmäßigen Beitrag zu deinem Vermögensaufbau zu machen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.

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