Kündigung, Klage, Abmahnung: Wohin eigentlich, wenn es kein Büro gibt?

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Im Arbeitsvertrag steht „Arbeitsort: remote”. Im Impressum steht die Wohnadresse eines Gründers. Dann kommt die Kündigungsschutzklage.

Das ist der Moment, in dem die Adressfrage auf dem HR-Schreibtisch landet. Wir betreiben in Berlin Geschäftsadressen für Unternehmen, und die Anrufe, die mir in Erinnerung bleiben, kommen selten von Gründerinnen und Gründern beim Start. Sie kommen von Personalverantwortlichen, bei denen gerade etwas zugestellt werden musste und nicht ankam.

Zwei Adressen, die ständig verwechselt werden

Ein remote arbeitendes Unternehmen hat zwei Adressen, die nichts miteinander zu tun haben.

Die erste ist der Arbeitsort im Arbeitsvertrag. Sie regelt, wo die Arbeitsleistung erbracht wird. Für die Zustellung von Dokumenten ist sie bedeutungslos.

Die zweite ist die ladungsfähige Anschrift. Gemeint ist die Adresse, unter der das Unternehmen tatsächlich erreichbar ist und an der ein Gericht, ein Gerichtsvollzieher oder ein gegnerischer Anwalt wirksam zustellen kann. Eine Klage braucht grundsätzlich die Anschrift der beklagten Partei.

Der Unterschied zur Geschäftsanschrift ist feiner, als der Sprachgebrauch nahelegt. Jede Firma hat eine Geschäftsanschrift auf dem Briefpapier. Ladungsfähig ist sie erst, wenn das Unternehmen dort tatsächlich erreichbar ist: Firmenname am Briefkasten und jemand, der Zustellungen annimmt. Der Anspruch ist Erreichbarkeit, nicht Repräsentation.

Was die Adresse erfüllen muss

  • physische Anschrift mit Straße und Hausnummer
  • Firmenname am Briefkasten oder Klingelschild
  • jemand vor Ort, der förmliche Zustellungen annimmt
  • Übereinstimmung mit der im Handelsregister eingetragenen Geschäftsanschrift
  • dieselbe Anschrift im Impressum (§ 5 DDG verlangt dort die Anschrift der Niederlassung)

Das Impressum ist für die Gegenseite die erste Quelle. Wer dort eine Adresse veröffentlicht, an der niemand erreichbar ist, verliert die Kontrolle darüber, wo Schriftstücke ankommen.

Drei Abkürzungen, die nicht tragen

Das Postfach nimmt Post an, aber keine förmliche Zustellung, und es hat keine Hausnummer. Für Impressum und Handelsregister reicht es nicht.

Die c/o-Adresse trägt nur, wenn die genannte Person dort tatsächlich erreichbar und der Firmenname für den Zusteller sichtbar ist. Ein c/o bei einer Mitarbeiterin, die in zwei Jahren das Unternehmen verlässt, ist keine Lösung, sondern ein Termin in der Zukunft.

Die Wohnadresse der Geschäftsführung funktioniert juristisch meistens und menschlich selten. Über Impressum und Handelsregister wird sie öffentlich einsehbar.

Freelancer im Team sind ein eigener Fall

Für Zustellungen an das Unternehmen spielt die Wohnadresse der Angestellten keine Rolle. Zugestellt wird an das Unternehmen.

Freie Mitarbeitende sind eigene Unternehmer mit eigener Impressumspflicht, sobald sie eine Website oder ein geschäftliches Profil betreiben. Formal ist das nicht Ihr Problem. Praktisch wird es Ihres, sobald eine externe Person unter einer Adresse auftritt, die nicht trägt, und die Verbindung zu Ihrem Unternehmen öffentlich sichtbar ist. In Onboarding-Unterlagen für freie Mitarbeit gehört dieser Hinweis an dieselbe Stelle wie die Frage nach der Steuernummer.

Was passiert, wenn die Adresse nicht trägt

Fristen laufen, während die Post ungeöffnet auf einem Küchentisch liegt. Eine veraltete Geschäftsanschrift im Handelsregister kann zur öffentlichen Zustellung führen, und dann erfahren Sie von einem Verfahren erst durch die Entscheidung. Bei fehlerhaftem Impressum kann die Abmahnung eines Wettbewerbers dazukommen.

Nichts davon ist dramatisch, solange nichts passiert. Alles wird gleichzeitig relevant, sobald etwas passiert.

Die Prüfung, die zwanzig Minuten dauert

  1. Welche Adresse steht im Handelsregister, und nimmt dort jemand Post an?
  2. Steht dieselbe Adresse im Impressum?
  3. Steht der Firmenname am Briefkasten dieser Adresse?
  4. Was passiert mit einer förmlichen Zustellung, die an einem Dienstagmittag eintrifft?
  5. Ist die Adresse an eine einzelne Person gebunden, die kündigen könnte?

Frage vier ist die entscheidende. Sie trennt eine Adresse, die existiert, von einer Adresse, die funktioniert.

Die Diskussion über Büro oder kein Büro ist entschieden und war nie besonders interessant. Darunter liegt die Frage, die es ist: Ein Unternehmen braucht einen Ort, an dem es rechtlich greifbar ist, auch wenn dort niemand arbeitet. Das ist keine Immobilienfrage. Das ist eine Zustellungsfrage, und sie gehört zu HR.

Ludwig Petersen ist Mitgründer von Teeberg in Berlin. Teeberg stellt Unternehmen ladungsfähige Geschäftsadressen und Postservices zur Verfügung.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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